Ausschreibung von farbigem SichtbetonHinweise für Architekten und Bauherren zur Ausschreibung

Für die Herstellung von farbigem Sichtbeton dürfen nur Pigmente verwendet werden, welche zur Einfärbung von zement- und kalkgebundenen Baustoffen geeignet sind und den Anforderungen zum Einsatz im bewehrten Beton entsprechen. Weiters müssen die verwendeten Pigmente und Pigmentpräparationen der DIN EN 12878 B entsprechen. Ausgewählte Pulverpigmente, Flüssigfarbe mit der Bezeichnung F-BB dürfen in der Regel verwendet werden. Die Dosierhöhe, welche vom Bindemittelgehalt abhängig ist, liegt im Durchschnitt bei ungefähr 2-5%. Nach unten hin gibt es keinerlei Begrenzung der Dosierhöhe, jedoch sollten nicht mehr als 10% Pigment im Beton vorhanden sein.
Bei Flüssigfarben ist die Berechnung der Dosierhöhen zu beachten, da sie anders als feste Pigmente auch einen Wasseranteil haben.
Wenn Sie sich bezüglich der Dosierhöhe nicht sicher sind, beraten wir Sie gerne in der Herstellung Ihrer eigenen Musterflächen oder stellen Ihnen von uns gefertigte Mustersteine zur Verfügung.
Die Ausschreibungstexte, welche von Architekten oder Auftraggebern verfasst werden, sollten die Betonrezeptur sowie die Bezeichnung der ausgewählten Farbe inklusive Dosierhöhe beinhalten.
IHR ANSPRECHPARTNER
Bernd Schriffl
Technische Beratung und Vertrieb Anorganische Buntpigmente & Dyckerhoff Zemente
M +43 (0) 664 53 56 646
Mail: b.schriffl@slupetzky.at